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Obwalden: Neue Pflegefinanzierung

Im Kanton Obwalden braucht es für die Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung des Bundes keine Gesetzesanpassung. Wie die Staatskanzlei mitteilt, reiche die aktuelle Regelung aus. So seien z.B. schon heute die Gemeinden für die ambulante Krankenpflege und für die Pflege in Pflegeheimen zuständig.

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