Sind Luzerner Betriebe bei der Härtefallhilfe benachteiligt?
Carreisen sind eigentlich erlaubt. Aber niemand hat Lust dazu, aktuell auf Reisen zu gehen. Somit bleiben die Cars in der Garage stehen. Solche Firmen gelten ab einem Umsatzrückgang von 40 und mehr Prozent als Härtefall. Viele Luzerner Firmen sind aber unzufrieden mit der Unterstützung des Kantons. Dieser wehrt sich und sagt, Luzern müsse sich bei der Härtefall-Unterstützung gegenüber anderen Kantonen nicht verstecken. In der Kommunikation mit den Unternehmen sei man aber am nachbessern. Und auch der Anteil an A-fonds-perdu-Beiträgen werde erhöht.
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