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Stadtluzerner Mindestlohn soll ab 1. Januar 2026 gelten

Der Luzerner Stadtrat will mit jährlichen Kontrollen in Fokusbranchen die Einhaltung des Mindestlohns überprüfen. Dieser tritt per 1. Januar 2026 in Kraft. Die nun erlassene Verordnung dazu definiert zudem die Ausnahmen näher.

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Weiter in der Sendung:
· Luzerner Kantonsregierung setzt den Fokus für die zweite Legislaturhälfte.
· Ebikon und die Stadt Luzern wollen abklären, wie eine Gemeindefusion aussehen könnte.

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