Tötung mit Insulin: Bundesgericht stüzt Urner Urteil
Eine Urnerin ist zu Recht wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt worden, weil sie ihren Gatten mit Insulin vergiftet hatte. Es war auch korrekt, sie vom Vorwurf, ihre Stieftochter ermordet zu haben, freizusprechen. Dies hat das Bundesgericht festgestellt. Die Richter wiesen eine Beschwerde der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Urner Obergerichtes ab. Dieses hatte im Mai 2009 die heute 53 Jahre alte Frau wegen vorsätzlicher Tötung zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
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