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Urteil zum Schlössli Utenberg: Privatperson darf nicht klagen

Das Bundesgericht hat im Streit um die Nutzung des Schlössli Utenberg in der Stadt Luzern entschieden: Der Kläger, ein Luzerner Jurist, darf gar nicht klagen – weil er von der Nutzung nicht selber betroffen ist.

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Weiter in der Sendung:

* Das Zentralschweizer Energieunternehmen CKW hat im letzten Geschäftsjahr deutlich weniger Gewinn gemacht.
* Die Luzerner GLP-Stadträtin Manuela Jost tritt bei den nächsten Wahlen nicht mehr an.
* Nidwalden unterstützt 21 Sportlerinnen und Sportler mit 141'000 Franken aus dem Fördertopf von Swisslos.

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