Verbot für gelochte Wahlcouverts
Im Kanton Schwyz hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass künftig keine amtlich gelochten Wahlcouverts mehr eingesetzt werden dürfen. Die fünf Löcher hätten Einsichten gegeben und das Wahlgeheimnis verletzt, so lautete eine entsprechende Beschwerde aus dem Bezirk Küssnacht. Die Wahlen müssen nicht wiederholt werden.
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