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Zuger Staatsanwalt fordert 20 Monate für ehemaligen Amtsleiter

Eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten und eine bedingte Geldstrafe von rund 25'000 Franken, dies fordert die Zuger Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den ehemaligen Leiter des Amts für Straf-und Massnahmenvollzug. Ihm wird vorgeworfen, dass er in etlichen Fällen die angeordneten Massnahmen nicht vollzogen hat. Der Prozess beginnt am 24. Juni.

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