Bonstetten rechtfertigt sich
Die Gemeinde hat erstmals Stellung genommen zum Fall des 5-jährigen Knaben, der Ende Februar in einem Hotel in Winterthur von seinem Vater umgebracht worden war. Man habe den Knaben in die Obhut des Vaters gegeben, da unter anderem zwei psychiatrische Gutachten den Vater als ungefährlich eingestuft hätten.
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