Zum Inhalt springen

Header

Audio
Bundesgericht weist Hardbrücken-Beschwerde an Kanton zurück
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 48 Sekunden.
Inhalt

Bundesgericht weist Hardbrücken-Beschwerde an Kanton zurück

Das Bundesgericht sieht sich im Streit um die Totalsanierung der Hardbrücke noch nicht zuständig. Zuerst müsse das Verwaltungsgericht beurteilen, ob der Stadtrat oder das Volk über den 90-Millionen-Kredit entscheiden muss. Die Sanierung wird dadurch verzögert.

Mehr von «Regionaljournal Zürich Schaffhausen»