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Bundesgericht weist Hardbrücken-Beschwerde an Kanton zurück

Das Bundesgericht sieht sich im Streit um die Totalsanierung der Hardbrücke noch nicht zuständig. Zuerst müsse das Verwaltungsgericht beurteilen, ob der Stadtrat oder das Volk über den 90-Millionen-Kredit entscheiden muss. Die Sanierung wird dadurch verzögert.

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