Zum Inhalt springen

Freispruch für Martin Bäumle

Die Weitergabe eines Betreibungsregisterauszugs war keine Amtsgeheimnisverletzung. Das entscheidet das Zürcher Obergericht und kippt damit das Urteil der Vorinstanz. Dieses hatte den GLP-Präsidenten und Dübendorfer Stadtrat noch zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Download
* Koran-Verteilaktion in der Stadt Zürich abgesagt.
* Dritte Abstimmung für Zürcher Fussballstadion nötig.

Mehr von «Regionaljournal Zürich Schaffhausen»