* Koran-Verteilaktion in der Stadt Zürich abgesagt.
* Dritte Abstimmung für Zürcher Fussballstadion nötig.
* Dritte Abstimmung für Zürcher Fussballstadion nötig.
Die Weitergabe eines Betreibungsregisterauszugs war keine Amtsgeheimnisverletzung. Das entscheidet das Zürcher Obergericht und kippt damit das Urteil der Vorinstanz. Dieses hatte den GLP-Präsidenten und Dübendorfer Stadtrat noch zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
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