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Freisprüche für Whistleblowerinnen
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Freisprüche für Whistleblowerinnen

Die beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen des Zürcher Sozialdepartementes, die der Weltwoche mehrere Dokumente über Missbrauchsfälle zukommen liessen, haben sich nicht strafbar gemacht. Das Bezirksgericht Zürich wies die Ankalge wegen Amtsgeheimnisverletzung ab. Die beiden hätten in übergeordnetem Interesse gehandelt.

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