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Gesetzliche Regelung der Polizei-Einsatzmittel

Die Zürcher Polizei darf Waffen, Handschellen, Gummischrott, Wasserwerfer und Tränengas einsetzen, aber auch die neue Waffe Taser, das umstrittene Elektroimpuls-Gerät aus den USA. Der Zürcher Kantonsrat hat die Verordnung zu den Einsatzmitteln der Polizei gutgeheissen.

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