Hooligan-Gesetz per Dringlichkeitsrecht
Kurz vor Beginn der Euro 08 hat auch der Kanton Zürich sein Hooligan-Gesetz verabschiedet. Er nahm es mit nur zwei Gegenstimmen an. Nötig wurde die Hauruck-Übung weil das Bundesgericht die erste Regelung des Kantonsrates nicht gelten liess. Nötig sei ein ausformuliertes Gesetz.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen