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Hooligan-Gesetz per Dringlichkeitsrecht

Kurz vor Beginn der Euro 08 hat auch der Kanton Zürich sein Hooligan-Gesetz verabschiedet. Er nahm es mit nur zwei Gegenstimmen an. Nötig wurde die Hauruck-Übung weil das Bundesgericht die erste Regelung des Kantonsrates nicht gelten liess. Nötig sei ein ausformuliertes Gesetz.

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