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14.10.2025, 17:30 Uhr Hundehalter mit Terrier-Mischling blitzt vor Bundesgericht ab

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Hundehalters abgewiesen, dessen Tier das Zürcher Veterinäramt als verbotenen bullartigen Terrier einstufte. Damit darf der Hund nicht im Kanton Zürich verbleiben.

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