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Kein Strafverfahren gegen Monika Stocker und ihre Spitzenleute
Im Umgang mit den Missbrauchsfällen im Zürcher Sozialdepartement sind zwar Fehler passiert. Die Anklagekammer des Obergerichts sieht aber keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten der Leute an der Departementsspitze. Sie tritt auf eine Strafanzeige drum nicht ein.
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