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Keine Schonfrist für Wirte und Raucher
Das Rauchverbot in Restaurants wird im Kanton Zürich ab dem 1. Mai 2010 umgesetzt. Übergangsfristen gibt es nicht. Dass die Verordnung des Kantons zu diesem Thema immer noch aussteht, schafft für die Wirte aber ein Problem: Sie wissen nicht, auf was sie sich einstellen müssen und warten darum mit den Investitionen. Die Gefahr besteht, dass die Zeit nicht reicht, um die nötigen Anpassungen bis am 1. Mai nächsten Jahres zu machen.
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