«Krankenkassen verletzen das Arztgeheimnis»
Die Verwendung sensibler Patientendaten durch Kranken- und Unfallversicherungen zur Kostenkontrolle ist nicht gesetzeskonform und verletzt das Arztgeheimnis. Ein Gespräch mit dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich Bruno Baeriswyl.
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