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Mehr Selbstbestimmung für Behinderte im Kanton Zürich

Menschen mit einer Behinderung sollen im Kanton Zürich selber darüber bestimmen können, wo und wie sie wohnen. Möglich macht es das neue, sogenannte «Selbstbestimmungsgesetz» welches den Mensch in den Mittelpunkt stellen soll und das alte Gesetz über Invalideneinrichtungen ablöst.

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