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Patientinnen und Patienten müssen für Pflege bezahlen

Pflegepatientinnen und -patienten müssen im Kanton Zürich in Zukunft einen Beitrag an die Pflegekosten bezahlen -  den vom Bund erlaubten Maximalbetrag. Der Regierungsrat hält auch im überarbeiteten Entwurf zum neuen Pflegegesetz an diesem Maximum fest. Zum grossen Ärger der linken Parteien.

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