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Staatsanwaltschaft und Exit regeln Beihilfe zum Suizid

Mit einer Vereinbarung haben die Zürcher Staatsanwaltschaft und die Sterbehilfeorganisation Exit Voraussetzungen und Ablauf der Sterbehilfe im Kanton Zürich geregelt. Das Papier ist ein Working Agreement und tangiert das Gesetz nicht; die anfänglichen Befürchtungen vieler Staatsrechtler sind also unbegründet.

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