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Verhütungspille «Yasmin»: Bayer haftet nicht für Nebenwirkungen

Bayer (Schweiz) AG haftet nicht für die schweren Gesundheitsschäden, die eine junge Frau erlitten hat, nachdem sie die Verhütungspille «Yasmin» eingenommen hatte. Bayer habe über die Risiken des Produkts nicht mangelhaft informiert, hält das Bundesgericht in seinem Urteil fest.

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