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Wie das Zürcher Veterinäramt das Wesen von Rottweilern prüft

Seit Anfang Jahr ist es im Kanton Zürich verboten, sich einen Rottweiler anzuschaffen. Wer bereits einen Hund besitzt, muss eine Bewilligung für die Haltung beantragen - und mit dem Rottweiler zum Test. Das kantonale Veterinäramt gibt Einblick in den Ablauf dieser Prüfungen.

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