Zürcher Gemeinderat korrigiert Lapsus
Die Frage, wie lange ein zurückgetretener Stadtrat oder eine Stadträtin die Stadt Zürich in einer Organisation noch offiziell vertreten darf, wird neu geregelt. Eigentlich hatte man sich im Gemeinderat schon vor Monaten auf eine Dauer von höchstens zwei Jahren geeinigt. Doch damals drückte die SVP-Fraktion auf die falsche Abstimmungstaste - ohne die Möglichkeit auf einen Rückkommensantrag. Die Vorlage wurde dadurch verworfen. Nun korrigierte das Stadtparlament seinen Entscheid.
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