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Aargauer Primarlehrerinnen scheitern mit Lohnklage

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, der vergleichsweise tiefe Lohn der Aargauer Primarlehrerinnen sei keine Geschlechterdiskriminierung. Der Kanton Aargau habe das Recht, die Lehrerschaft schlechter zu bezahlen als den Rest des öffentlichen Personals.

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Das Bundesgericht kommt zum Schluss, der vergleichsweise tiefe Lohn der Aargauer Primarlehrerinnen sei keine Geschlechterdiskriminierung. Der Kanton Aargau habe das Recht, die Lehrerschaft schlechter zu bezahlen als den Rest des öffentlichen Personals.

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