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Abkommen mit Usbekistan bleibt geheim

Auf Schweizer Konten liegen nach wie vor Bestechungsgelder aus Usbekistan. Die Schweiz will diese Gelder der usbekischen Bevölkerung zurückgeben und hat dafür mit Usbekistan ein Abkommen geschlossen. Der Inhalt dieses Abkommens bleibt jedoch geheim. So hat es am Montag das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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