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Anspruch auf Selbstverteidigung auch bei Cyberangriff

Wenn ein Staat militärisch angegriffen wird, darf er sich gemäss Völkerrecht verteidigen. Bisher gilt das nicht für eine Cyberattacke – also für einen Angriff im Netz. Das wollen die G7, die grössten Industrienationen der Welt, nun ändern.

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