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Anspruch auf Selbstverteidigung auch bei Cyberangriff

Wenn ein Staat militärisch angegriffen wird, darf er sich gemäss Völkerrecht verteidigen. Bisher gilt das nicht für eine Cyberattacke – also für einen Angriff im Netz. Das wollen die G7, die grössten Industrienationen der Welt, nun ändern.

Wenn ein Staat militärisch angegriffen wird, darf er sich gemäss Völkerrecht verteidigen. Bisher gilt das nicht für eine Cyberattacke – also für einen Angriff im Netz. Das wollen die G7, die grössten Industrienationen der Welt, nun ändern.

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