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Schweizer Anwälte sind dem Geldwäschereigesetz nur dann unterstellt, wenn sie selber Finanztransaktionen durchführen. Nicht aber, wenn sie der Kundschaft bei der Planung solcher Transaktionen helfen, sie beraten oder Empfehlungen abgeben.
Keystone
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Anwaltskanzleien und das Schweizer Geldwäschereigesetz

Die Enthüllungen aus den Panama-Papieren zeigen, dass bei Offshore-Geschäften oft Anwaltskanzleinen die Finger im Spiel haben. Das wirft Fragen auf: Sollten Schweizer Anwälte nach gleichen Kriterien dem Geldwäschereigesetz unterstellt sein wie Banken? Gibt es Gesetzeslücken?

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