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Auch Flüchtlingskinder müssen zurück nach Griechenland
Die Schweiz darf Flüchtlinge nach Griechenland zurückschicken, wenn sie dort Asyl erhalten haben. Das gilt auch für Familien mit Kindern, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat. Ausnahmen gibt es einzig, wenn Flüchtlinge nachweisen können, dass ihr Schutz nicht gewährt ist.
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