Aufhebung der lebenslänglichen Verwahrung für Sexualstraftäter
Wer Frauen bewusstlos macht, um sich dann an ihnen zu vergehen, ist kein extrem gefährlicher Sexualstraftäter. Das Urteil des Bundesgerichts zeigt, wie hoch die Hürden für eine lebenslange Verwahrung sind.
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