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Aufnahmen mit Dashcams sind keine Beweismittel

Dashcams zeichnen auch unerlaubte Manöver auf: Eine Autofahrerin überholte einen Autolenker rechts. Der überholte Lenker zeigte die Frau an, und belegte das Manöver mit Kamera Aufnahmen. Die Frau wurde deshalb von der Zürcher Justiz verurteilt. Nun hebt das Bundesgericht das Urteil auf.

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