Wenn Schweizer Banken in Zukunft Daten von Mitarbeitenden an ausländische Behörden liefern wollen, so müssen sie die betroffenen Personen im voraus umfassend darüber orientieren. Das sagt der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte.
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Bankdatenlieferung: Betroffene müssen informiert werden
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