Baregg-Blockade war Nötigung
Vasco Pedrina und weitere Funktionäre der früheren Gewerkschaft GBI haben sich mit der Blockade-Aktion von 2002 beim Baregg-Tunnel der Nötigung schuldig gemacht. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die damalige Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI) hatte am 4. November 2002 mit Autobussen und Personenwagen die Ost- und Westportale des Bareggtunnels auf der Autobahn A1 blockiert. Vor dem Hintergrund des Streiks bei der SBB in Bellinzona verdient das Urteil des Bundesgerichts besondere Aufmerksamkeit.
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