
Inhalt
Bedingte Geldstrafe für verbotene IS-Propaganda
Ein Mann hatte über Facebook und WhatsApp für die Terrororganisation IS Propaganda verbreitet. Die Bundesanwaltschaft hatte ihn deshalb zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Heute urteilte das Bundesstrafgericht ebenfalls auf schuldig, korrigierte aber das Urteil zu einer bedingten Geldstrafe.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen