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Bedingte Geldstrafe für verbotene IS-Propaganda

Ein Mann hatte über Facebook und WhatsApp für die Terrororganisation IS Propaganda verbreitet. Die Bundesanwaltschaft hatte ihn deshalb zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Heute urteilte das Bundesstrafgericht ebenfalls auf schuldig, korrigierte aber das Urteil zu einer bedingten Geldstrafe.

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