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Behinderte dürfen bei der Einbürgerung nicht diskriminiert werden

Gemeinden scheuen die Einbürgerung behinderter Menschen: Wegen der Kosten, weil sie Sozialmissbrauch vermuten und bei geistig Behinderten: weil sie an ihrem Willen zur Einbürgerung zweifeln. Das Bundesgericht aber sagt: Menschen mit Behinderung dürfen nicht ausgeschlossen werden.

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