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Bombardement Afghanistan: EGMR-Urteil zugunsten Deutschlands
Im September 2009 gab ein deutscher Nato-Oberst in Afghanistan den Befehl, Bomben auf einen von Taliban entführten Tanklaster abzuwerfen. Dabei kamen viele Zivilisten ums Leben. Daraufhin klagten Angehörige gegen Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Heute fällte der Europäische Gerichtshof sein Urteil: Deutschland trifft keine Schuld.
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