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Opfer der Antibabypille Yasmin haben kein Recht auf Entschädigung, befindet das Bundesgericht.
Keystone
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Bundesgericht entlastet Pharmaunternehmen Bayer

Das Pharmaunternehmen Bayer haftet nicht für die Gesundheitsschädigung einer jungen Frau: Die Patienten-Information zur Antibabypille Yasmin sei nicht mangelhaft gewesen, urteilt das Bundesgericht. Der Arzt müsse die Risiken von Produkten mit den Patientinnen diskutieren. Gespräch mit Gert Printzen von der Verbindung der Schweizer Ärzte FMH.

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