Während der zweiten Corona-Welle galt in der Schweiz strenge Maskentragpflicht und Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen waren vielerorts verboten. Diese Massnahmen wurden vor Gericht angefochten. Nun hat das Bundesgericht über Beschwerden aus den Kantonen Schwyz und Freiburg entschieden.

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Bundesgericht entscheidet über Cornona-Massnahmen
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