Das Bundesgericht hat am Mittwoch einen Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung freigesprochen und sich dabei auf die fehlende Gesetzesgrundlage bezüglich des des «Nur ja heisst ja» Prinzips berufen. Das Urteil könnte zum Präzedenzfall werden und der Kontroverse um die Überarbeitung des Sexualstrafrechts neuen Schub verleihen.

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Bundesgericht: «Nur ja heisst ja» gilt nicht in der Schweiz
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