Bundesgericht rügt Bund wegen Ausschaffungshaft
Wenn ein Asylsuchender die Schweiz verlassen muss, darf er ohne Begründung bis zur Ausreise nicht mehr in Ausschaffungshaft gesetzt werden. So urteilt das Bundesgericht im Fall eines afghanischen Asylbewerbers – und stärkt damit die Rechte der Asylsuchenden.
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