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Wohnungsnot berechtigt zum Anfechten der Anfangsmiete.
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Bundesgericht schiebt Mietzinswucher einen Riegel

Anfangsmieten für Wohnungen dürfen angefochten werden – etwa bei «Wohnungsnot», sagt das Bundesgericht. Es fällt einen Leitentscheid zugunsten vieler Mieter, vor allem in den Städten.

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