Bundesgerichtsentscheid zu Schleudertrauma
Die häufigste Verletzung, die Versicherungen gemeldet wird, ist das Schleudertrauma. Das Bundesgericht hat nun ein wegweisendes Urteil gefällt: Wer ein Schleudertrauma hat und deswegen nicht mehr arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf eine IV-Rente. Ein Entscheid mit Folgen.
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