Ein Mädchen aus dem Kanton Thurgau wurde sexuell missbraucht, der Täter wurde wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt. Das Bezirksgericht Weinfelden sprach dem Mädchen eine Genugtuung zu, allerdings nicht die Kostenübernahme der Anwaltskosten. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass die Opferhilfe auch die Anwaltskosten des Mädchens bezahlen muss.

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Bundesgerichtsurteil: Opferhilfe muss Anwaltskosten bezahlen
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