Inhalt
Bundesgerichtsurteil zu Männerverbindung Zofingia
Die Uni und die ETH Lausanne müssen die reine Männerverbindung Zofingia nicht als universitäre Studentenverbindung anerkennen. Das hat das Bundesgericht entschieden. Das Gebot der Geschlechtergleichbehandlung gehe der Vereinigungsfreiheit vor. (Bundesgerichtsurteile 2C_72/2024 und 2C_441/2024)
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen