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Bundesgerichtsurteil zu Männerverbindung Zofingia

Die Uni und die ETH Lausanne müssen die reine Männerverbindung Zofingia nicht als universitäre Studentenverbindung anerkennen. Das hat das Bundesgericht entschieden. Das Gebot der Geschlechtergleichbehandlung gehe der Vereinigungsfreiheit vor. (Bundesgerichtsurteile 2C_72/2024 und 2C_441/2024)

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