Das Bundesgericht lehnt es ab, einem wegen Kinderpornografie verurteilten Pflegevater die Obhut über ein sechsjähriges Kind zurückzugeben. Beim Kindesschutz gebe es praktisch keinen Ermessensspielraum. Die obersten Richter stützen einen Entscheid der Kesb (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde).

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Bundesgerichtsurteil zu Obhuts-Entzug
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