Bundesrat senkt Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge
Ab 1. Januar 2016 müssen Pensionskassen die Guthaben der Versicherten noch mit mindestens 1,25 Prozent verzinsen. Der Bundesrat folgt mit der Senkung des Mindestzinssatzes um einen halben Prozentpunkt der Kommissions-Empfehlung. Er begründet den Entscheid mit den Entwicklungen auf den Finanzmärkten.
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