Ab 1. Januar 2016 müssen Pensionskassen die Guthaben der Versicherten noch mit mindestens 1,25 Prozent verzinsen. Der Bundesrat folgt mit der Senkung des Mindestzinssatzes um einen halben Prozentpunkt der Kommissions-Empfehlung. Er begründet den Entscheid mit den Entwicklungen auf den Finanzmärkten.
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Bundesrat senkt Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge
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