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Bundesrat will Rechtshilfegesetz ändern

In der Schweiz besteht eine gravierende Rechtslücke bei der Bekämpfung des Terrorismus. Die Behörden dürfen keine Informationen über Terroraktivitäten ins Ausland liefern, ohne die Betroffenen vorher zu informieren. Jetzt will der Bundesrat dies mittels einer Gesetzesänderung wieder möglich machen.

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In der Schweiz besteht eine gravierende Rechtslücke bei der Bekämpfung des Terrorismus. Die Behörden dürfen im Rahmen von Rechtshilfeverfahren keine Informationen über Terroraktivitäten mehr ins Ausland liefern, ohne die Betroffenen vorher zu informieren. Jetzt will der Bundesrat dies mittels einer Gesetzesänderung wieder möglich machen.

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